- hinterlegen
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hin|ter|le|gen [hɪntɐ'le:gn̩], hinterlegte, hinterlegt <tr.; hat:an einen sicheren Ort bringen und verwahren lassen:Geld auf der Bank hinterlegen; einen Vertrag beim Notar hinterlegen; [bei jmdm.] eine Kaution hinterlegen.* * *
hin|ter|le|gen 〈V. tr.; hat〉1. sicherstellen, verwahren lassen (Handgepäck, Schmuck)* * *
1hin|ter|le|gen <sw. V.; hat:1. in [amtliche] Verwahrung geben, gesichert aufbewahren lassen:etw. als Pfand h.;eine Kaution h.;den Schlüssel beim Hausmeister h.2. (selten) unterlegen.2hịn|ter|le|gen <sw. V.; hat (ostmd., südd., österr., ugs.):nach hinten legen.* * *
1hin|ter|le|gen <sw. V.; hat: 1. in [amtliche] Verwahrung geben, gesichert aufbewahren lassen: etw. als Pfand h.; eine Kaution h.; Geld, Wertpapiere h. (Rechtsspr.; vonseiten des Schuldners als Sicherheit bzw. zur Erfüllung einer Schuld in öffentliche Verwahrung geben); den Schlüssel beim Hausmeister h. 2. (selten) unterlegen: etw. mit etw. h.————————2hịn|ter|le|gen <sw. V.; hat (ostmd., südd., österr., ugs.): nach hinten legen.
Universal-Lexikon. 2012.